Geltungsbereich:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mitHUNDeinander; Inh. Kristin Kröner (Trainerin) und dem Kunden der angebotenen Leistungen (Teilnehmer/Hundehalter/Bezugsperson) während der Angebots- und Trainingsphase.
1. Anfragen/Buchung/Vertragsabschluss
Anfragen an mitHUNDeinander können schriftlich, mündlich, per Whatsapp, per E-Mail oder über das Kontaktformular gestellt werden. Anfragen führen nicht automatisch zu einem Zustandekommen eines Trainingsvertrages. Die Trainerin erstellt nach der Anfrage ein Angebot (mündlich oder schriftlich). Das Angebot gilt für 1 Woche verbindlich, danach können das Angebot/die Preise angepasst werden. Es besteht kein Anspruch auf sofortigen Trainingsbeginn. Die Trainerin kann einen Trainingsbeginn vorschlagen, dem der/die KundIn ausdrücklich zustimmen muss. Der Vertrag zwischen mitHUNDeinander und der/dem TeilnehmerIn ist zustande gekommen, wenn dem Angebot ausdrücklich zugestimmt wird. Das kann schriftlich, mündlich, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgen.
2. Haftung/Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer sind immer (auch während des Vor-Ort-Trainings) in vollem Umfang für ihren Hund verantwortlich. Die Trainerin ist nur verantwortlich, wenn diese mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einen Schaden während einer Live-Vor-Ort-Trainingsstunde oder des Mantrailing-Kurses hervorgerufen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit Vertragszustandekommen eine Haftpflichtversicherung für alle im Training befindlichen Hunde abzuschließen/abgeschlossen zu haben (Hundehalterhaftpflichtversicherung). Während der Trainingsstunde bleibt der Hund angeleint (Leinenpflicht).
3. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Vor-Ort-Trainingsstunden in bar oder per Überweisung, welche im Anschluss an die Trainingsstunde übermittelt wird. Die Bezahlung von Paketpreisen, optionalen Extras, Kurspaketen oder Kompakttrainings erfolgt im Voraus per Überweisung nach Rechnungslegung. Anderweitige Regelungen kann mitHUNDeinander jederzeit festlegen. Die Paketstunden (5er Karten) sind innerhalb eines Jahres gültig. Bei fehlender oder unvollständiger Bezahlung wird seitens mitHUNDeinander keine Leistung gewährt.
Die Anfahrtskosten entfallen innerhalb eines Radius von 10 km. Darüber hinaus belaufen sie sich, je nach Entfernung auf 3 oder max. 5 Euro pro Trainingseinheit. Ausnahme: innerhalb Potsdams können die Anfahrtskosten ebenfalls entfallen, sofern sich die Trainerin schon dort aufhält.
4. Trainingsstunden (Teilnahmevoraussetzungen, Trainingsmethoden, Absage/Stornierung, Extras)
Ort und Zeit der Trainingsstunden (schließt die begleiteten Spaziergänge mit ein) werden durch die Trainerin in Absprache mit den Kunden festgelegt. Teilnahmevoraussetzung ist neben der Hundehalterhaftpflicht auch die Gesundheit des Hundes. Alle teilnehmenden Hunde müssen (altersgerecht) in der physischen und psychischen Verfassung sein, ein Training zu absolvieren. Verletzte oder akut erkrankte Hunde dürfen nicht am Training teilnehmen. Die Hunde sollen möglichst mit einem gut sitzenden Brustgeschirr und einer längeren Leine ausgestattet sein. Sollte (noch) kein Geschirr vorhanden sein, geht im Ausnahmefall auch ein Hundehalsband. Das Verwenden von Stachelhalsbändern, Zughalsbändern (mit und ohne Stopp), Elektrohalsbändern oder sonstigen tierschutzrelevanten Hilfsmitteln ist selbstverständlich untersagt und führt zum sofortigen, für die betreffenden Teilnehmer kostenpflichtigen, Abbruch der Trainingsstunde.
mitHUNDeinander trainiert mit positiver Verstärkung, vollständig ohne den Einsatz von Strafen. Die TeilnehmerInnen werden darin angeleitet, während der Trainingsstunden als auch im Alltag ohne Strafen mit dem Hund zu arbeiten.
Die Trainingsstunden finden bei jedem Wetter statt. Ist dieses für Hund und/oder TeilnehmerIn nicht zumutbar, können die Trainingsstunden in vorheriger Absprache mit der Trainerin bis mind. 2 h vorher abgesagt/verschoben werden. Vorbelastete Hunde (z. B. besonders kurzschnäuzige, dunkle und/oder besonders schwere Hunde) werden nicht in der prallen Sonne/an besonders heißen Tagen trainiert. Verspätungen der Teilnehmer zu den Trainingseinheiten gehen zu dessen/deren Lasten; diese werden im Regelfall nicht verlängert. Verspätungen, die die Trainerin zu verantworten hat, gehen nicht zu Lasten der TeilnehmerInnen. Die Trainingsstunden werden in Absprache verlängert oder anderweitig nachgeholt. Die Verspätungen bei geplanten Video-Call-Terminen betragen max. 5 Minuten, danach gilt der Termin als kostenpflichtig versäumt.
Die WhatsApp-Betreuung oder die Videoanalysen via WhatsApp finden in der Regel zu den Geschäftszeiten statt. In der Regel wird innerhalb von 24 h geantwortet, eine Verpflichtung ergibt sich daraus jedoch nicht. Die Video-Calls finden zu den vereinbarten Zeiten statt. Diese können auch außerhalb der Geschäftszeiten liegen.
Es gibt keine Gewähr für vollständige Trainingserfolge.
6. Trainingsmaterialien/Urheberrechte
Alle Trainingsmaterialien und deren Inhalte sind Eigentum von mitHUNDeinander und dürfen weder vervielfältigt, weitergegeben oder sonst anderweitig, als zum eigenen Training vorgesehen, verwendet werden. Verstöße führen zur sofortigen Beendigung des Vertrages auf Kosten des Verursachers. Alle weiteren rechtlichen Schritte behält sich mitHUNDeinander vor. Alle Inhalte der Webseite oder anderer Internetauftritte inklusive der Bilder sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
7. Datenschutz/Datenverarbeitung/Persönlichkeitsrechte
Alle verwendeten Daten, die für den Vertragsabschluss und die Vertragserfüllung notwendig sind, werden nur zum genannten Zwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten, die der Webseiten-Host verwendet, unterliegen den Geschäftsbedingungen desselben.
Die Videos und deren Inhalte, die von den Teilnehmern zur Analyse zur Verfügung gestellt werden, werden weder öffentlich gemacht, noch in sonstiger zweckentfremdeter Weise verwendet. Die Persönlichkeitsrechte bleiben jederzeit gewahrt.
8. Schlichtung
mitHUNDeinander nimmt an keiner Schlichtung teil. Alle Uneinigkeiten werden ausschließlich zwischen den Vertragspartnern geregelt. Eine notwendige gerichtliche Regelung bleibt im Einzelfall davon unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Sollten ein oder mehrere Punkte der AGB rechtlich nicht zulässig sein, so bleiben davon die übrigen in ihrer Geltung unberührt.
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